Vigilanz-Beauftragte werden tätig nach der Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten (Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung, MPSV). Als Ansprechpartner innerhalb eines Krankenhauses sorgen sie dafür, die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Vorkommnissen mit Medizinprodukten in den medizinischen Einrichtungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekannter zu machen und besser in die Praxis umzusetzen. Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderem, Funktionsstörungen, Ausfälle oder Änderungen der Merkmale oder der Leistung sowie unsachgemäße Kennzeichnung der Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes direkt an das BfArM zu melden.
Ansprechpartner für Vorkommnisse mit Medizinprodukten gefordert
Patientensicherheit
Um die Patientensicherheit zu erhöhen, spricht sich der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) für die Einführung eines Vigilanz-Beauftragten für Medizinprodukte in größeren medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern aus.
